Scheidung in Magdeburg

Eine Scheidung ist mehr als die Auflösung einer Ehe. Mit der Trennung entstehen häufig Fragen zum Unterhalt, zu gemeinsamen Kindern, zum Vermögen, zu Immobilien und zur Altersvorsorge. Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Sie in Magdeburg durch das Scheidungsverfahren und berate Sie zu allen damit verbundenen Folgen.

Ich unterstütze Sie sowohl bei einer einvernehmlichen Scheidung als auch bei streitigen Auseinandersetzungen. Dabei steht im Vordergrund, Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen frühzeitig zu sichern und unnötige Belastungen zu vermeiden. 

Familienrecht

Voraussetzungen einer Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Regelmäßig wird dies angenommen, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.

Leben die Ehegatten noch in derselben Wohnung, kann eine Trennung dennoch vorliegen. Entscheidend ist, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich beendet wurde. Die Einzelheiten sollten frühzeitig rechtlich geprüft und gegebenenfalls nachvollziehbar dokumentiert werden.

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung kommt in Betracht, wenn beide Ehegatten die Ehe beenden wollen und die wesentlichen Folgesachen geklärt oder zumindest regelbar sind. Dies kann Unterhalt, Umgang und Sorgerecht für gemeinsame Kinder, die Aufteilung des Hausrats, die Ehewohnung, gemeinsame Kredite und Vermögensfragen betreffen.

Auch wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgen soll, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll. Nur so lässt sich beurteilen, ob die geplante Lösung ausgewogen ist und ob Ansprüche übersehen werden.

Streitige Scheidung und Folgesachen

Können sich die Ehegatten nicht über einzelne Folgen der Trennung einigen, kann eine gerichtliche Klärung notwendig sein. Häufig betrifft dies den Unterhalt, den Zugewinn, die Nutzung einer Immobilie, das Sorgerecht oder das Umgangsrecht.

Ich prüfe mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen, welche Unterlagen benötigt werden und welche Regelungen außergerichtlich erreichbar sind. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, vertrete ich Ihre Interessen vor dem Familiengericht.

Versorgungsausgleich und Vermögen

Im Scheidungsverfahren wird regelmäßig der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Altersversorgung zwischen den Ehegatten ausgeglichen.

Daneben können Ansprüche auf Zugewinnausgleich bestehen. Dies betrifft insbesondere Vermögenswerte, Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, Darlehen und Sparguthaben. Eine sorgfältige Bestandsaufnahme ist erforderlich, um die wirtschaftlichen Folgen der Scheidung sachgerecht beurteilen zu können.

Unterlagen für die erste Beratung

Für eine erste Einschätzung sind regelmäßig die Heiratsurkunde, gegebenenfalls die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, vorhandene Eheverträge oder Vereinbarungen sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und laufenden Verbindlichkeiten hilfreich.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht bei Scheidung

Als Fachanwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie persönlich im Scheidungsverfahren und bei allen Scheidungsfolgesachen. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, damit Fristen, Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten geprüft werden können.

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Ihr Anwalt für Scheidungs­recht

 

Rechtsanwalt Cornell Witte
Ottenbergstr. 23
39106 Magdeburg

Mobil: 0172/2957130
Telefon: 0391/9908600
Fax: 0391/56390562
E-Mail: rechtsanwalt@cornell-witte.de

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