Scheidung
Rechtsanwalt Cornell Witte in Magdeburg

Ihr Anwalt für Scheidungsrecht in Magdeburg

Findet sich keine andere Lösung mehr, kann eine Ehe gerichtlich wieder geschieden werden. Eine Scheidung bringt in der Praxis jedoch eine Vielzahl an Fragen und Problemen mit sich, welche durch spezialisierte Anwälte für Familienrecht geklärt werden sollten.

Diese Probleme sind einerseits emotional geprägt, haben aber auch immer eine handfeste wirtschaftliche Bedeutung. Es gibt durchaus Möglichkeiten, eine einvernehmliche Scheidung vorzunehmen. Jedoch sind auch hier bestimmte Anforderungen erforderlich.

Als erfahrener Anwalt für Familien- und Scheidungsrecht in Magdeburg, berate und vertrete ich Ehepartner in allen bezüglichen Anliegen.

Familienrecht

Wie läuft eine Scheidung ab?

Im Grundsatz lässt sich der Ablauf eines Scheidungsverfahrens in wenige Schritte einteilen. Diese sind:

  • Vollzug der tatsächlichen Trennung
  • Klärung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und des Kindesunterhalts
  • Klärung der vermögensrechtlichen Fragestellungen und des Ehegattenunterhalts
  • Einreichung des Scheidungsantrags mit allen Unterlagen
  • Scheidung

Als Ihr Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Magdeburg, unterstütze ich Sie beratend und vertretend bei allen rechtlichen Schritten während des Scheidungsverfahrens.

Ab wann ist eine Scheidung möglich?

Das Gesetz regelt, dass eine Ehe auf Antrag einer oder beider Ehegatten geschieden werden kann, wenn diese gescheitert ist. Das Gesetz regelt in § 1565 Abs. 1 BGB, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass erst nach einem Jahr des Getrenntlebens (Trennungsjahr) angenommen werden kann, dass eine Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und wohl auch nicht mehr zu erwarten ist (§ 1566 Abs. 1 BGB).

Beantragt ein Ehepartner nach dem Trennungsjahr nicht die Scheidung, muss sogar eine Frist von 3 Jahren des Getrenntlebens nachgewiesen werden (§ 1566 Abs. 2 BGB). Nach dieser Frist reicht dann der Antrag eines Ehepartners aus.

Weitere Informationen zum Scheidungsrecht

Wie verläuft das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr beginnt, wenn die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgelöst wird. Umgangssprachlich wird dies als „Trennung von Bett und Tisch“ bezeichnet. Diese Trennung kann auch in einer gemeinsamen Wohnung erfolgen. Wichtig ist nur, dass auch hier eine getrennte Lebensführung erfolgt und nachgewiesen werden kann. Die Trennung ist nirgendwo „anzumelden“. Aber es sollten Nachweise hierfür gefertigt werden. Fotos, Zeugen oder ein gemeinsame Erklärung der Eheleute sind hierfür gute Ansätze.

Das Trennungsjahr reicht jedoch nur dann aus, wenn beide Ehepartner nach diesem Jahr die Ehescheidung beantragen, sonst verlängert sich die Frist bis zu 3 Jahre.

Innerhalb des Trennungsjahres können die Ehepartner versuchen, die Ehe wieder herzustellen. Dies „bestraft“ der Gesetzgeber nicht. Sofern die Ehepartner im Rahmen eines solchen Versuches für kurze Zeit wieder eine häusliche Gemeinschaft eingehen, wirkt sich dies nicht auf das Trennungsjahr aus (§ 1567 Abs. 2 BGB).

Kann eine Scheidung auch schneller erfolgen?

Ausnahmsweise kann eine Ehe auch in einer kürzeren Frist geschieden werden. Dies jedoch nur dann, wenn die Einhaltung des Trennungsjahres zu einer unzumutbaren Härte für einen Ehepartner führen würde. Eine solche Härte kann vorliegen, wenn z.B. körperliche oder psychische Gewalt in der Ehe vorlag.

Kann eine Scheidung länger dauern?

Tatsächlich kann es Gründe geben, warum eine Scheidung über das Scheidungsjahr oder die 3-jahres Frist hinaus andauern kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Ehescheidung trotz nachweisbaren Scheiterns, zu unzumutbaren Folgen für die gemeinsamen Kinder oder den Partner, der der Scheidung nicht zustimmt, führen kann.

Wie funktioniert der Scheidungsantrag?

Wenn das Trennungsjahr oder die 3-Jahresfrist um ist, kann der Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt werden. Zuständig ist üblicherweise das Gericht, welches für den Wohnort des Ehepartners zuständig ist, bei dem alle gemeinsamen minderjährigen Kinder leben. Sind keine Kinder vorhanden ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die letzte gemeinsame Wohnung der Ehepartner lag. Einzelheiten hierzu sind in § 122 FamFG geregelt.

Der Scheidungsantrag ist zwingend von einer Anwältin/ einem Anwalt für Scheidungsrecht einzureichen. Sofern sich beide Ehepartner einig sind, reicht ein Rechtsanwalt für beide Ehepartner aus.

Im Scheidungsantrag müssen die Ehepartner erklären, ob sie sich hinsichtlich der nachfolgenden Angelegenheiten geeinigt haben:

  • elterliche Sorge, Umgang und Unterhaltspflichten hinsichtlich der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder
  • Unterhalt der Ehepartner
  • gemeinsame Wohnung und Hausrat

Diese Dinge werden regelmäßig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt.

Dem Scheidungsantrag sind die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder beizufügen. Zudem sind alle Namen und Geburtsdaten sowie deren gewöhnlicher Aufenthaltsort mitzuteilen. Des Weiteren ist mitzuteilen, ob weitere Eheverfahren an einem Gericht anhängig sind.

Manchmal werden Scheidungsanträge bereits 2-3 Monate vor Ablauf der Trennungsfristen eingereicht. Dies kann jedoch dazu führen, dass ein Gericht diesen wegen nicht vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen ablehnt. Dies hat dann unter Umständen unangenehme Kostenfolgen für den Antragsteller.

Auch bei der Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrages bin ich Ihnen als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Magdeburg gern behilflich.

Was passiert in der Scheidungsverhandlung?

Nach Einreichung des Scheidungsantrags lädt das Familiengericht zu einer Scheidungsverhandlung. Hier können sich beide Ehepartner noch einmal zu der Scheidung äußern. Bis hierher besteht auch die theoretische Möglichkeit, den Scheidungsantrag zurückzunehmen.

Sind sich beide Seiten einig (nur ein Scheidungsanwalt) stellt der eine Ehepartner den Scheidungsantrag und der andere stimmt zu. Die Ehe wird dann geschieden. Sind noch Dinge strittig, kann auch eine Scheidung erfolgen, unter Ausschluss der strittigen Angelegenheiten. Die strittigen Fragen müssen dann in gesonderten Verfahren geklärt werden.

Als Ihr Anwalt für Scheidungsrecht in Magdeburg, vertrete ich Sie kompetent bei der Verhandlung und berate Sie zu allen abzuklärenden Themen.

Ihr Anwalt für Scheidungs­recht

 

Rechtsanwalt Cornell Witte
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39106 Magdeburg

Mobil: 0172/2957130
Telefon: 0391/9908600
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