Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe
Rechtsanwalt Cornell Witte in Magdeburg
Als Rechtsanwalt in Magdeburg unterstütze ich Sie auch bei Fragen der Prozessfinanzierung. Gerichtsverfahren bergen neben den emotionalen und psychischen Belastungen auch immer eine finanzielle Gefahr für die Beteiligten. So können Gericht, Anwälte, Sachverständige und Zeugen, Urkunden und andere Beweismittel schnell einige tausend Euro kosten.
Auch Menschen ohne oder mit nur geringem Einkommen haben das Recht auf eine vernünftige und umfassende Rechtsberatung und -vertretung. Hierfür hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe geschaffen.
Beratungshilfe
Die Beratungshilfe dient der Nutzungsmöglichkeit eines Anwaltes außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie muss vor Inanspruchnahme eines Anwaltes beim jeweils zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Für die Beantragung müssen die Vermögensverhältnisse offengelegt werden. Insbesondere sind hierbei alle Formen der Einkünfte, vorhandenes Vermögen, aber auch Belastungen und Ausgaben anzugeben..
Prozesskostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe:
Die PKH muss beim zuständigen Gericht beantragt werden. Regelmäßig übernimmt diesen Antrag Ihr Anwalt für Sie. Wird sie bewilligt, deckt sie alle Gerichtskosten (auch Gutachten, Zeugen und Sachverständige, u.ä.) sowie die eigenen Anwaltskosten ab.
Nicht abgedeckt sind die Kosten des gegnerischen Anwalts. Verliert jemand, dem PKH bewilligt wurde, den Prozess, müssen die Anwaltskosten des Gegners trotzdem bezahlt werden.
Bei der Beantragung der PKH müssen die Vermögensverhältnisse offengelegt werden. Nur Bedürftige haben Anspruch auf PKH. Zudem muss der Entwurf einer Klage oder Klageerwiderung beigefügt werden, um die Erfolgsaussichten abschätzen zu können. Das Gericht entscheidet dann, ob die PKH abgelehnt, eine Ratenzahlung oder eine vollständige Bewilligung der PKH erfolgt.
Zudem kann das Gericht bis zu 4 Jahre nach Bewilligung die Einkommensverhältnisse prüfen und innerhalb dieses Zeitraums PKH anteilig oder vollständig zurückverlangen.
Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier: Beratungshilfe
Antrag auf Prozesskostenhilfe finden Sie hier: Prozesskostenhilfeantrag