Anwaltskosten Rechtsanwalt Cornell Witte in Magdeburg

 

„Ich habe nur mal eine kurze Frage!“

Eines muss deutlich gesagt werden: Die Arbeit von Anwälten kostet Geld!

Und dies beginnt grundsätzlich bereits beim Klassiker: „Ich habe nur mal eine kurze Frage.“

Für die „nur mal kurze Antwort“ muss ein Anwalt bereits viele Dinge im Kopf prüfen. Es ist zudem eine Frage der Anwaltshaftung. Denn letztlich soll die Antwort richtig sein und Sie wollen sich darauf auch verlassen können. Irrt sich der Anwalt bei seiner „nur mal kurzen Antwort“ und Ihnen entsteht hierdurch ein Schaden, wollen Sie auf diesem sicher auch nicht sitzen bleiben.

Zudem ist die einfache Frage zumeist auch gar nicht so einfach und verlangt nach einer vertieften Sachverhaltserforschung durch Rückfragen, „kurzes“ Lesen von Schriftstücken usw..

Haben Sie also bitte Verständnis dafür, dass kein Anwalt von einem ganzen Tag von „nur mal kurzen Fragen“ leben kann und deshalb Gebühren nehmen muss. Lassen Sie sich auch nicht von vermeintlich „kostenlosen Erstberatungen“ anlocken! Es ist eine ganz einfache Rechnung- irgendwo kommen dann die Kosten doch wieder auf Sie zu. Kein Anwalt kann umsonst arbeiten!

„Ich habe nur mal eine kurze Frage“ ist folglich bereits der Beginn einer anwaltlichen Erstberatung, welche schon eine Gebühr nach sich zieht. Der betreffende Anwalt wird sicher innerhalb seines Ermessensspielraums einen entsprechenden Betrag innerhalb seines Gebührenrahmens ansetzen.

Kaufrecht

Grundbegriffe der Anwaltskosten

Anwaltskosten sind zumeist gesetzlich geregelt. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist festgeschrieben, wie bestimmte Sachverhalte abzurechnen sind. Hierbei fällt immer wieder der Begriff „Streitwert“. Diesen Begriff kann man auch als Berechnungsgrundlage für die Anwaltsgebühren umschreiben.

Anhand dieser Berechnungsgrundlage werden dann die Anwaltsgebühren bestimmt. Der Streitwert selbst ist also nicht die Summe, die gezahlt werden muss, sondern nur eine Rechengröße. Oftmals entspricht der Streitwert dem Wert, um den gestritten wird. An vielen Stellen kann jedoch auch ein anderer Wert herangezogen werden. So beträgt der Streitwert einer Scheidung beispielsweise dem 3-fachen Wert aus der Summe der Nettoeinkommen beider Eheleute (Netto Partner 1 + Netto Partner 2= Summe beider Ehepartner. Diese Summe wird dann mit 3 multipliziert).

Zum RVG gehört zudem eine Tabelle als Anlage. In dieser Tabelle ist festgehalten, wie hoch eine Gebühr für einen bestimmten Streitwert ist. Z.B. ist die einfache Gebühr (1.0) für einen Streitwert von 5.000 € genau 334,00 €.

Aufbau der Gebühren

Während eines Rechtsstreits entstehen meist mehrere Gebühren. In einer normalen Rechtssache können folgende Gebühren, mit unterschiedlichen Höhen entstehen. Dies sind z.B. bei einem Streitwert von 5.000,00 €:

Gebührübliche Höhe der GebührWofür ist die Gebühr?
ErstberatungsgebührDiese Gebühr ist für einen ersten anwaltlichen Rat. Der Anwalt hört sich den Sachverhalt an und erklärt die Rechtslage. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine tiefgreifende Prüfung. Geht die Angelegenheit nach dieser ersten Beratung weiter, wird diese Gebühr nicht berechnet. Sie ist also für den Fall gedacht, dass der Anwalt nach der Beratung nicht mehr benötigt wird.max. 190,00
(außergerichtliche) Geschäftsgebühr1,3Sie dient dazu, dass sich der Anwalt vertieft einarbeitet und mit der Gegenseite ohne Einschaltung von Gerichten kommuniziert.434,20
Auslagenpauschale außergerichtlichPorto, Papier, Telefon, usw.5 % des Streitwerts,
max. 20,00
(gerichtliche) Verfahrensgebühr1,3Sie dient dazu, dass sich der Anwalt vertieft einarbeitet und die notwendigen Schriftsätze erstellt. War der Anwalt vorher schon außergerichtlich aktiv, findet eine teilweise Anrechnung mit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr statt.434,20
(-217,10)
Terminsgebühr1,2Diese Gebühr dient dazu, dass der Anwalt die Gerichtsverhandlung vorbereitet und durchführt. Wird die Verhandlung durch ein Urteil abgeschlossen, kommen keine weiteren Gebühren dazu. Es können aber noch Auslagen des Anwalts auszugleichen sein.400,80
Vergleichsgebühr1,3Diese Gebühr entsteht, wenn in der Gerichtsverhandlung ein Vergleich erzielt wird. Da nunmehr kein Urteil mehr erforderlich ist, ist der Rechtsfrieden somit besser erreicht, als bei einem Urteil.434,20
Auslagenpauschale gerichtlichPorto, Papier, Telefon usw.5 % des Streitwerts,
max. 20,00
gesamtwenn außergerichtlich ohne Einigung und dann Gerichtsverfahren, in dem in der mündlichen Verhandlung ein Vergleich geschlossen wird.1.526,30
Alle Euroangaben zzgl. Umsatzsteuer.

Muss der Anwalt dazu noch weite Strecken fahren oder im Hotel übernachten, kommen auch diese Kosten dazu.

Letztlich sind zudem auch Kosten des Gerichts zu bezahlen.

Diese Ausführungen stellen nur einen kurzen Einblick über die Anwaltskosten und in das Gebührensystem von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dar. Je nach Rechtsgebiet kann es auch etwas abweichen. Fragen Sie einfach, was ein Rechtsstreit kosten kann. Offenheit ist hier wichtig.