Arbeitsunfähigkeit in der Kündigungsfrist
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg
Immer wieder sind arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zur Frage der Arbeitsunfähigkeit und der dazugehörigen Meldepflicht gerichtsanhängig und bedürfen spezialisierter Anwälte für Arbeitsrecht. Besonders schwerwiegend hierbei sind AU-Bescheinigungen, welche passend die gesamte Kündigungsfrist überspannt. Hierzu hatte das Bundesarbeitsgericht kürzlich erneut zu entscheiden BAG AZ: 5 AZR 149/21.
Fallbeschreibung
Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich eine arbeitsrechtliche Frage zu einer Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist zu entscheiden.
Im zu entscheidenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin ihre Arbeitsstelle gekündigt. Am Tag darauf hatte sie eine Krankschreibung bei ihrem Arbeitgeber eingereicht. Diese erstreckte sich genau auf den Zeitraum des Kündigungstages bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist.
Ihr Arbeitgeber bezweifelte diese Arbeitsunfähigkeit und verweigerte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für diesen Zeitraum.
Die Arbeitnehmerin klagte hiergegen und verlangte die Zahlung des Entgeltes. Sie vertrat die Auffassung, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ordnungsgemäß und damit die Zahlung des Entgeltes gerechtfertigt war.
Die Vorinstanzen gaben der Klägerin Recht.
Das Bundesarbeitsgericht kippte diese Entscheidung nunmehr zumindest teilweise.
Das BAG sah die Beweislast der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert an. Grundsätzlich ist die AU-Bescheinigung natürlich geeignet, die Arbeitsunfähigkeit hinreichend zu belegen. Im vorliegenden Fall jedoch war diese AU-Bescheinigung unglaubwürdig. Sie erstreckte sich genau auf den Kündigungszeitraum und diente damit wohl der „Überbrückung“ der Kündigungsfrist.
Die Arbeitnehmerin wäre nunmehr prozessual verpflichtet gewesen, das tatsächliche Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit durch weitere Nachweise wieder zu stärken. Dies hätte durch die Aufhebung der Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber den behandelnden Ärzten erfolgen können. Diese hätten das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit bestätigen können. Dies unterließ die Klägerin jedoch.
Fazit und anwaltliche Hilfe im Arbeitsrecht
Die „Krankschreibung“ während der Kündigungsfrist ist ein weit verbreitetes Verhalten. Das Urteil des BAG zeigt deutlich, dass dies nicht immer dazu führt, dass Arbeitgebende bedingungslos das Entgelt für Arbeitsunfähigkeit zahlen müssen, wenn diese „Karte gezogen“ wird. Bei hinreichenden Zweifeln an der Richtigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lohnt sich daher durchaus auch die Gegenwehr.
Gleichzeitig wird jedoch auch bestätigt, dass die AU-Bescheinigung grundsätzlich den Beweiswert für das tatsächliche Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit erbringt. Im Einzelfall kann diese jedoch nicht allein ausreichend sein. Das BAG gibt damit weitere Richtlinien im Umgang mit AU-Bescheinigungen vor.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg helfe ich Ihnen gegen AU-Bescheinigungen während der Kündigungsfrist vorzugehen. Andererseits berufen sich nunmehr vermehrt auch Arbeitgeber*innen auf dieses Urteil, um auch im Falle berechtigter Krankschreibungen Lohnzahlungen zu unterlassen.