Einrichtungsbe-zogene Impfpflicht
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg

 

Ab März 2022 soll in vielen Einrichtungen des Gesundheitssystem die sog. Einrichtungsbezogene Impfpflicht für die COVID-19-Schutzimpfung gelten. Es drohen Abmahnungen und Kündigungen für ungeimpfte Mitarbeiter*innen und Bußgelder und Organisatiosschwierigkeiten für die von der Impfpflicht betroffenen Unternehmen. Gegen diese einrichtungsbezogene Impfpflicht richten sich eine Vielzahl von Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht. Nunmehr hat dieses erstmalig hierzu entschieden.

 

Pflichtimpfung

Was sind Eilanträge?

Vor Gerichten aller Instanzen gibt es verschiedene Klagearten. Bei der „normalen“ Klage entscheiden Gerichte über die jeweiligen Rechtsfragen. Dazu werden oftmals aufwendige Beweisaufnahmen durchgeführt und beide Parteien wechseln mehrere Schriftsätze aus, bevor es dann zu einer mündlichen Verhandlung kommt.

Um wesentliche Nachteile, die durch die lange Verfahrensdauer einer „normalen“ Klage entstehen können auszugleichen, gibt es zusätzlich zu den „normalen Klagen“ sogenannte Eilverfahren. Hier finden keine aufwendigen Beweisaufnahmen und häufige Schriftsatzwechsel statt. Das Gericht prüft die gegenseitigen Argumente nur oberflächlich und entscheidet, ob die Durchsetzung der jeweiligen Forderung zu Nachteilen für eine Partei führt, die unverhältnismäßig oder unzumutbar sind. Das Eilverfahren ist nur eine Art Zwischenverfahren bis zum Urteil in der „normalen Klage“. 

Welche Positionen standen sich gegenüber?

Antragsteller im Eilverfahren waren betroffene Mitarbeiter*innen einer Einrichtung, in der zukünftig nur noch geimpfte Personen arbeiten dürfen. Sie befürchten, durch das Beschäftigungsverbot ohne Impfung, erhebliche wirtschaftliche Nachteile zu erleiden. Ihnen droht entweder, sich doch impfen lassen zu müssen, oder nicht mehr den ausgewählten Beruf ausüben zu können.

Dem gegenüber steht der Nachteil, dass Personen in den benannten Einrichtungen oftmals besonders vulnerabel sind. Ihnen droht durch die ungeimpften Personen eine (zumindest vermutete) höhere Gefahr einer Infektion mit dem COVID-19- Virus. Es steht dadurch zu befürchten, dass schwere Verläufe oder sogar Todesfolgen eintreten können.

Was hat das Bundesverfassungs-gericht entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht darüber entschieden, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtmäßig ist, oder nicht!

Es hat lediglich darüber entschieden, welche Nachteile bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die „normale Klage“ überwiegen. Es hat also darüber entschieden, ob die Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt wird, oder ob diese auch schon bis zum Urteil durchgesetzt werden muss.

Das BVerfG hat sich im Ergebnis entschieden, dass die Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung umzusetzen ist. 

Zur Begründung wurde eine Abwägung der beiderseitigen Probleme durchgeführt. Setzt man die derzeitige Impfpflicht durch, können viele betroffene Personen bis zur endgültigen Entscheidung (ca. 1 Jahr-Anmerkung Autor) nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten. Wird dann die Impfpflicht bestätigt, ändert sich nichts und sie wird weiter fortgesetzt. Ist die Impfpflicht rechtswidrig, können die betroffenen Personen nach dieser Zeit wieder in dem Beruf weiterarbeiten. Diese Zwischenzeit stellt natürlich eine Härte für die Betroffenen dar. Jedoch überwiegen die Risiken für vulnerablen Gruppen.

Demgegenüber wären die vulnerablen Gruppen bei einer Aussetzung der einrichtungsbezognene Impfpflicht in erheblich höheren Maße gefährdet. Würde die Impfpflicht vorerst ausgesetzt, wären die Folgen für die dann Infizierten erheblich schwerwiegender, als „nur“ der vorübergehende Verlust des Arbeitsplatzes.  Daher überwiegt in der Frage der vorläufigen Risikoabwägung der Schutz von Gesundheit und Leben das Recht an der freien Berufsausübung.

 

Wie geht es weiter?

Die eigentliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist noch nicht getroffen. Hier wird es noch zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung kommen müssen.

Einige Bundesländer haben zudem angekündigt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht, oder nicht richtig umsetzen zu wollen. Dies wird nur schwer rechtlich zu begründen sein. Ein bestehendes Gesetz nicht zu vollziehen, kann eigentlich kaum erfolgen. Allerdings bleibt es abzuwarten, ob der Gesetzgeber hier nachregeln wird.

Hilfe durch Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg

Die rechtliche Beurteilung der derzeitigen Situation ist schwierig. Widersprüchliche Gesetze, unterschiedliche Meinungen in Medien und Presse und dazu die leider oftmals „halbgaren“ Meinungen diverser Interessensgruppen. Als betroffenes Unternehmen, aber auch als Arbeiternehmer*in ohne Impfung- die Folgen der Rechtsprechung und Gesetzgebung sind kompliziert zu verstehen und haben weitereichende Folgen. Rechtlicher Rat ist insofern wichtiger Baustein der Personalstrategie.