Homeoffice nach Corona
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg
Die Arbeitsschutzbestimmungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ändern sich mit dem Ablauf des 30.06.2021 erheblich. War es bis hierhin wegen Corona rechtlich verpfllichtend, Mitarbeiter*innen das Arbeiten von außerhalb der betrieblichen Arbeitsplätze zu ermöglichen, besteht diese Pflicht ab dem 01.07.2021 nicht mehr. Das mobile Arbeiten oder Homeoffice sind nunmehr zwar auch nach Corona möglich, jedoch ändern sich die rechtlichen Voraussetzungen hierfür.
bisherige Rechtsgrundlage
Sowohl Arbeitgeber*innen und Mitarbeiter*innen haben die erworbene Corona- Freiheit und die damit verbundenen Vorteile des mobilen Arbeitens und Homeoffices für sich erkannt und wollen diese auch zukünftig nutzen. Doch ist dies einfach so möglich?
Bisher war Rechtsgrundlage für die mobile Arbeit, bzw. das Homeoffice vielfach nur die Berufung auf die o.g. Arbeitsschutzstandards des BMAS. Weitergehende betriebliche oder vertragliche Regelungen fehlten. Durch den Wegfall des einschlägigen Arbeitsschutzstandards muss nunmehr eine andere Rechtsgrundlage für die betriebliche mobile Arbeit und das Homeoffice geschaffen werden. Hierzu bedarf es einiger Vorüberlegungen und Anpassung von Dokumenten.
Vorüberlegungen zum Homeoffice oder mobilem Arbeiten
Grundlage einer Regelung zur mobilen Arbeit oder zum Homeoffice sind die Prüfung der folgenden Punkte:
- Ist der Arbeitsplatz und dessen Aufgaben überhaupt geeignet, im mobilen Arbeiten oder im Homeoffice erledigt zu werden?
- Sind die Vorgaben des Daten- und Geheimnisschutzes umsetzbar, wenn die Arbeit in der Öffentlichkeit (etwa im Strandbad oder im Cafe) oder im Homeoffice erledigt werden?
- Sind die Vorgaben des Arbeitsschutzes (etwa ein geeigneter Arbeitsplatz, ausreichende Licht,- Luft-, Temperatur- und Raumbedingungen) umsetzbar?
- Kann eine Kontrolle der Arbeitsleistung, der Arbeitszeit, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen tatsächlich erfolgen?
Findet man für alle aufgeworfenen Fragen eine praktische Lösung, muss dies durch entsprechende Unterlagen verschriftlicht werden. Hier muss vor allem der individuelle Arbeitsvertrag geändert werden. Zudem sollte es eine generelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber*innen und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geben. Zudem sind Personal- oder Betriebsrat zu beteiligen.
Fazit
Bei der Änderung oder Erstellung solcher Unterlagen, die mobiles Arbeiten und Homeoffice nach Corona rechtskonform regeln, empfiehlt sich professionelle Unterstützung. Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.